s.zettl@t-online.de 06221 37 27 46 (Telefonische Sprechzeiten jeweils 08.30 – 09.00 Uhr)

Leistungsspektrum

Psychotherapie

Behandlung psychischer Erkrankungen, psychosozialer Folgen körperlicher Erkrankungen oder von Problemen der Lebensführung und Partnerschaft mit Hilfe von Methoden der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie, Psychoanalyse, Dialektisch-Behavioralen Therapie sowie der systemischen Paar- und Familientherapie.

Psychoonkologie

Psychotherapeutische Unterstützung bei der Auseinandersetzung mit der Krebserkrankung, der medizinischen Behandlung und ihren Nebenwirkungen. Förderung der psychischen Stabilität und tragenden sozialen Beziehungen, insbesondere von Partnerschaft und Familie.

Sexualtherapie

Behandlung von Einschränkungen des sexuellen Erlebens und Verhaltens, sexueller Paarkonflikte, Unterstützung bei der Bewältigung von Auswirkungen körperlicher Erkrankungen auf das Körperbild und sexuelle Funktionen. Psychotherapeutische Begleitung bei Geschlechtsdysphorie.

Häufig gestellte Fragen

Wie viele Probesitzungen kann ich machen?

Gesetzlich Versicherte haben unabhängig vom gewählten Verfahren Anspruch auf zwei bis vier Probesitzungen bei einem Psychotherapeuten mit Kassenzulassung. Die Regelungen der privaten Versicherer sind uneinheitlich, fragen Sie im Zweifel direkt bei Ihrer Versicherung nach.

Ich bin privat versichert – welche Kosten übernimmt meine Versicherung?

Die Regelungen für die Kostenübernahme einer Psychotherapie sind bei den privaten Versicherungen vertragsabhängig. Bevor Sie Kontakt mit dem Psychotherapeuten aufnehmen, sollten Sie die abgeschlossenen Leistungen in Ihrer Versicherungspolice nachlesen und im Zweifelsfall Ihre Versicherung kontaktieren um die genauen Konditionen zu erfragen.

Wann zahlt die Kasse – und wann nicht?

Der Psychotherapeut muss über eine Kassenzulassung verfügen und beim Patienten muss eine sogenannte psychische Störung mit Krankheitswert festgestellt werden. Die Diagnose wird vom Behandler während der Probesitzungen gestellt. Die Krankenkassen -und auch die meisten privaten Versicherungen- übernehmen grundsätzlich nur Einzel- und Gruppentherapien bei psychischen Erkrankungen. Angebote wie Paartherapie, Familientherapie sowie Erziehungsberatung und ähnliches werden nicht erstattet!

Was ist, wenn ich eine Stunde versäume- muss ich selbst zahlen?

Sie müssen dann die Kosten für eine versäumte Stunde selbst zahlen wenn Sie nicht rechtzeitig vorher abgesagt haben. Da psychotherapeutische Praxen als Bestellpraxen funktionieren – also keine offenen Sprechstunden haben und die Termine langfristig vergeben- müssen Sie mindestens 24 Stunden vor dem Termin absagen.

Adaption des Psychotherapie-Informationsdienst (PID). Weitere Fragen und Antworten finden Sie auf der Internetpräsenz des PID.

Kontakt

Praxis für Psychotherapie

Bliesweg 10, 69126 Heidelberg

Telefon

06221 37 27 46

Notfälle

Bei Notfällen erreichen Sie mich unter +49 157 5191 2097